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Institut für Kommunikation und Nachhaltigkeit

- IFKN, Schweiz -

IFKN

Die Ziele des Vereins

Der Verein bezweckt die Förderung von nachhaltigen Produkten und nachhaltigem Leben. Weiterhin die Entwicklung von Kommunikationsformen und Strategien. Dies beinhaltet alle Tätigkeiten, die diesen Zwecken dienlich sind. Beispielhaft sind genannt: Entwicklung, Definition und Verbreitung nachhaltiger Gegenstände und Lebensformen, Lehre, Ausbildung, Unterstützung der Durchführung entsprechender Projekte, gedruckte Publikationen, elektronische Informationen und Verbreitungsstrategien.
Beonderes Anliegen ist die Förderung der Online Kommunikation und Internet Produktpräsentation für kleine Unternehmen. Diese sehen sich in immer stärkeren Mass von den grossen Global Playern wie amazon in ihrer Existenz bedroht. Zu diesem Zweck werden vom IFKN Referenz Verkaufsplattformen zur Verfügung gestellt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

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Mitglied werden

Auszug aus den Statuten: Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bitte stellen Sie hier einen Antrag auf Mitgliedschaft.

Statuten

Statuten des Vereins Institut für Kommunikation und nachhaltiges Leben (Kurzform: IFKN)

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Institut für Kommunikation und nachhaltiges Leben“ (kurz IFKN) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Baarermattstrasse 10, 6340 Baar ZG, c/o mw büroservice gmbh. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.


2. Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung von nachhaltigen Produkten und nachhaltigem Leben. Weiterhin die Entwicklung von Kommunikationsformen und Strategien.
Dies beinhaltet alle Tätigkeiten, die diesen Zwecken dienlich sind. Beispielhaft sind genannt: Entwicklung, Definition und Verbreitung nachhaltiger Gegenstände und Lebensformen, Lehre, Ausbildung, Unterstützung der Durchführung entsprechender Projekte, gedruckte Publikationen, elektronische Informationen und Verbreitungsstrategien.
Als Sektion des Vereines wird begründet: Bachblüten Institut Schweiz des IFKN
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Die Organe sind ehrenamtlich tätig.


3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Subventionen
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
- Zahlungen können vom Vorstand abgelehnt werden

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.


6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist per Ende des Kalenderjahres möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten oder Verstössen gegen die Ziele des Vereins aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) Revisionsstelle


8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich am 1. März statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail und mündliche Einladungen sind gültig.
Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Wochen zuvor schriftlich, auch per E-Mail, an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Kenntnisnahme des Jahresbudgets
h) Kenntnisnahme über das Tätigkeitsprogramm
i) Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
j) Änderung der Statuten
k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.


9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten: Bachblüten Institut Schweiz
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Impressum

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E-mail: verein@ifkn.ch
Website Betreiber
Verantwortlich für den Inhalt:   
Gemeinnütziger Verein IFKN (Institut für Kommunikation und nachhaltiges Leben)
Baarermattstrasse 10
CH 6340 Baar

Anfragen zu Mitgliedschaft und zum Verein richten Sie bitte ausschliesslich schriftlich an diese Adresse.